Der Sozialmedizinischer Dienst ist ein unabhängiger Dienstleister innerhalb des medizinischen Kompetenznetzes der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Der SMD übernimmt medizinische Gutachten nach körperlicher Untersuchung oder Aktenlage für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Unser Personal in der Sozialmedizin umfasst nicht nur Ärztinnen und Ärzte, sondern auch medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten, Pflegefachkräfte, Verwaltungsangestellte und mehr. Für den Bereich der Krankenversicherung nimmt der SMD die Aufgaben des Medizinischen Dienstes wahr (§ 283a SGB V).
Wir suchen zur Unterstützung unseres Sozialmedizinischen Dienstes in Bad Homburg mit der Außenstelle in Karlsruhe zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Pflegefachkräfte (w/m/d)
als freie Mitarbeiter*innen
mit Erfahrungen im Bereich der Begutachtungen nach dem SGB V und SGB XI.
Bedarf besteht insbesondere in folgenden Regionen Baden-Württembergs:
- Mannheim/Heidelberg
- Stuttgart
- Rottweil/Villingen-Schwennigen
- Lörrach/Waldshut-Tiengen
- Ulm
- Bodensee
Ihr Aufgabenprofil umfasst ...
- die Erstellung sowohl von Gutachten zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit und der Begutachtung der Wohnumfeldverbesserung nach dem SGB XI als auch die Beurteilung der häuslichen Krankenpflege und die Überprüfung der Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln nach dem SGB V mit eigenem Laptop. Die Untersuchungen finden in der häuslichen Umgebung der Versicherten statt.
Wir erwarten ...
- Ausbildung zum/zur Gesundheits- und Krankenpfleger*in, oder zum/zur Altenpfleger*in
- Erfahrung im Bereich der Begutachtungen nach dem SGB V und SGB XI
- Fundierte PC- und Rechtschreibkenntnisse (MS-Office-Anwendungen)
- Führerschein Klasse B; eigener PKW
Die Gutachtenaufträge werden durch die ärztliche Leitung des Sozialmedizinischen Dienstes in Bad Homburg/Karlsruhe erteilt und koordiniert. Die Abrechnung erfolgt im Rahmen eines Werkvertrages; entsprechende Reisekosten werden nach dem Bundesreisekostengesetz erstattet.
Sie sind ...
- in Besitz eines Impfnachweises im Sinne des § 2 Nr. 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, eines Genesenennachweises im Sinne des § 2 Nr. 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung in der jeweils gültigen Fassung oder besitzen ein ärztliches Zeugnis darüber, dass Sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können, und können dieses Dokument vor Ihrer Einstellung vorlegen.
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smd-karlsruhe@kbs.de