Technische Planer (w/m/d) für den Fachbereich Veranstaltungen gesucht
Die Akademie der Künste - bundesunmittelbare, rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts in der Trägerschaft des Bundes -
sucht zum 1. Juli 2026 zwei technische Planer*innen für den Fachbereich Veranstaltungen
in Teilzeit (je 29,25 Wochenstunden), befristet für 2 Jahre
Gegründet im Jahre 1696, gehört die Akademie der Künste in Berlin zu den ältesten europäischen Kulturinstituten. Sie ist eine von der Bundesrepublik Deutschland getragene Körperschaft des öffentlichen Rechts mit vielfältigen Aufgaben. Sie dient der Förderung der Künste und vertritt in Staatund Gesellschaft Freiheit und Anspruch der Kunst Die Bewahrung und Pflege des kulturellen Erbes ist Teil ihres Auftrags. Sie berät die Bundesregierung in Angelegenheiten der Kunst und Kultur.
Mit ihren sechs Sektionen und ihrem großen interdisziplinären Archiv ist sie ein Ort des Zusammenkommens von Künstler*innen sowie Kunst- und Kulturinteressierten; ein Ort, um über öffentliche Belange nachzudenken und aktiven Einfluss auf kulturelle und gesellschaftliche Entwicklungen zu nehmen.
Die Akademie der Künste steht für eine weltoffene und tolerante Gesellschaft. Sie setzt auf ein solidarisches, verantwortungsvolles und wertschätzendes Arbeitsumfeld. Diversität begreift die Akademie der Künste als großes gesellschaftliches Potenzial und baut auf die Kraft vielfältiger Erfahrungen und Perspektiven.
Ihre Beschäftigten müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen.
Der Fachbereich Veranstaltungen ist verantwortlich für die technische und organisatorische Planung sowie für die Durchführung aller Veranstaltungen in den Veranstaltungshäusern der Akademie der Künste. Im Kalenderjahr werden etwa 200-250 Veranstaltungen aller Kunstgattungen in den Spielstätten am Hanseatenweg 10 und am Pariser Platz 4 realisiert.
Zu Ihren Aufgaben gehören unter anderem:
• Beraten von Künstler*innen, Mitarbeitenden der Akademie der Künste sowie externer Veranstalter*innen hinsichtlich der Umsetzung der künstlerischen Anforderungen sowie der technischen Möglichkeiten
• Konzipieren und Planen der organisatorischen und technischen Umsetzung der künstlerischen Vorgaben
• Planen und organisieren der Technik (Ton-, Medien-, Licht- und Bühnentechnik) und des Personals für Veranstaltungen
• Überprüfen von Bühnenbild- und Beleuchtungsplänen sowie von technischen Anforderungsprofilen hinsichtlich der technisch-künstlerischen Machbarkeit und Abstimmung der geplanten Veranstaltungsdurchführung mit der Bauaufsicht, der Feuerwehr bzw. anderen Behörden, Beantragen von Ausnahmegenehmigungen für Veranstaltungen
• Erstellen von Leistungs- und Ablaufplänen sowie Kalkulationen und veranstaltungsbezogenen Grundrissen und Bestuhlungsplänen mit Hilfe von CAD Programmen
• Bedarfsermittlung, Bestellwesen u
