Der Sozialmedizinische Dienst ist ein unabhängiger Dienstleister innerhalb des medizinischen Kompetenznetzes der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Der SMD übernimmt medizinische Gutachten nach körperlicher Untersuchung oder Aktenlage für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Unser Personal in der Sozialmedizin umfasst nicht nur Ärztinnen/Ärzte, sondern auch medizinisch-technische Assistentinnen/Assistenten, Pflegefachkräfte, Verwaltungsangestellte und mehr. Für den Bereich der Krankenversicherung nimmt der SMD die Aufgaben des Medizinischen Dienstes wahr (§ 283a SGB V).
Wir suchen
Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegefachkräfte (w/m/d)
als freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
zur Unterstützung des Sozialmedizinischen Dienstes in Hannover zum nächstmöglichen Zeitpunkt möglichst mit Erfahrungen im Bereich der Begutachtungen nach dem SGB V und SGB XI.
Bedarf besteht insbesondere in folgenden Regionen:
- Celle, Walsrode, Munster
- Gifhorn, Uelzen, Dannenberg
Ihr Aufgabenprofil umfasst ...
die Erstellung sowohl von Gutachten zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit und der Begutachtung der Wohnumfeldverbesserung nach dem SGB XI als auch die Beurteilung der häuslichen Krankenpflege und die Überprüfung der Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln nach dem SGB V mit eigenem Laptop. Die Untersuchungen finden in der häuslichen Umgebung der Versicherten statt.
Wir erwarten ...
- ein abgeschlossenes Medizinstudium und die Approbation/Berufserlaubnis als Ärztin/Arzt
- eine Ausbildung zur/zum Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. Krankenschwester/Krankenpfleger oder zur/zum Altenpflegerin/Altenpfleger
- Erfahrung im Bereich der Begutachtungen nach dem SGB V und SGB XI
- fundierte PC- und Rechtschreibkenntnisse (MS-Office-Anwendungen)
- einen Führerschein Klasse B; eigener Pkw
- Immunitätsnachweis gegen COVID-19 entsprechend § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Die Gutachtenaufträge werden durch die Ärztliche Leitung des Sozialmedizinischen Dienstes in Hannover erteilt und koordiniert. Die Abrechnung erfolgt im Rahmen eines Werkvertrages; entsprechende Reisekosten werden nach dem Bundesreisekostengesetz erstattet.
Auskünfte bei fachlichen Fragen und personellen Fragen:
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
www.kbs.de/smd.
Hinweis zum Datenschutz: